§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Garbit GmbH & Co. KG, Franz-Josef-Delonge-Str. 7, 81249 München (nachfolgend „Garbit") und ihren Kunden über die Nutzung der Software „Garbit SHIP Solution" (nachfolgend „GSHIP").
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit Garbit ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.
§ 2 Vertragsgegenstand
Garbit stellt dem Kunden die Software GSHIP als Add-on für das ERP-System Sage 100 / Sage Office Line zur Nutzung bereit. GSHIP ermöglicht die Integration von Carrier-Schnittstellen (DHL, DHL Express, UPS, DPD, FedEx u. a.) in den ERP-Prozess des Kunden.
Die Software wird lokal auf dem Client-PC des Kunden installiert und kommuniziert mit den jeweiligen Carrier-APIs sowie mit der Sage-Datenbank des Kunden. Eine Cloud-Verarbeitung von Sendungsdaten durch Garbit findet nicht statt.
Leistungsumfang und verfügbare Module ergeben sich aus der jeweils aktuellen Produktbeschreibung unter ship.garbit.de sowie dem individuellen Angebot.
§ 3 Lizenz und Nutzungsrecht
Garbit räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Software in dem vertraglich vereinbarten Umfang ein.
Die Lizenzierung von GSHIP erfolgt benutzerbezogen als sogenannte Named-User-Lizenz. Jede Lizenz ist dabei unwiderruflich an einen bestimmten Sage-Benutzer (Named User), eine bestimmte Sage-Datenbank sowie einen bestimmten Sage-Mandanten gebunden. Eine Übertragung einer Lizenz auf einen anderen Benutzer, eine andere Datenbank oder einen anderen Mandanten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Garbit.
Erweiterungsmodule (nachfolgend „Zusatzlizenzen"), insbesondere das Modul „Garbit SHIP Extended", werden nicht benutzerbezogen, sondern mandantenbezogen lizenziert. Eine gültige Zusatzlizenz berechtigt alle Benutzer, denen eine Basislizenz für den betreffenden Mandanten zugeordnet ist, zur Nutzung der im jeweiligen Erweiterungsmodul enthaltenen Funktionen. Voraussetzung hierfür ist das Bestehen einer gültigen Basislizenz des jeweiligen Benutzers für denselben Mandanten.
Die gleichzeitige Nutzung einer Lizenz durch mehrere Benutzer (Concurrent Use) ist nicht gestattet. Jeder aktiv nutzende Benutzer benötigt eine eigene Basislizenz.
Eine Weitergabe, Unterlizenzierung, Vermietung oder sonstige Überlassung der Software an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Garbit unzulässig.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. der jeweils aktuellen Preisliste unter ship.garbit.de/preise.html. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Abrechnung der Nutzungsgebühr erfolgt standardmäßig jährlich im Voraus. Die Jahresrechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden ist eine monatliche Zahlungsweise möglich. In diesem Fall wird auf den jeweiligen monatlichen Rechnungsbetrag ein Aufschlag von 10 % erhoben. Ungeachtet der monatlichen Abrechnung besteht der Vertrag in jedem Fall auf jährlicher Basis; die Mindestlaufzeit und die Kündigungsfristen gemäß § 5 bleiben unverändert. Eine monatliche Zahlungsweise begründet kein monatliches Kündigungsrecht.
Bei Zahlungsverzug ist Garbit berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 BGB zu berechnen sowie nach erfolgloser Mahnung die Nutzung der Software bis zum vollständigen Zahlungsausgleich vorübergehend zu sperren. Weitergehende Rechte bleiben vorbehalten.
Etwaige Bankgebühren oder Transaktionskosten trägt der Kunde.
§ 5 Vertragslaufzeit und Kündigung
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und beginnt mit dem im Angebot oder der Auftragsbestätigung genannten Aktivierungsdatum. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate ab Vertragsbeginn.
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.
Kündigungen bedürfen der Schriftform; die Übermittlung per E-Mail an genügt der Schriftformerfordernis.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch Garbit liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit fälligen Zahlungen um mehr als 60 Tage in Verzug ist und trotz schriftlicher Mahnung mit Nachfristsetzung keine Zahlung leistet, oder wenn der Kunde die Software in einer Weise nutzt, die gegen die in § 3 festgelegten Nutzungsrechte verstößt.
Im Falle einer wirksamen außerordentlichen Kündigung durch Garbit bleibt der Anspruch auf die bis zum Ende der ordentlichen Vertragslaufzeit fälligen Entgelte bestehen.
§ 6 Updates und Wartung
Garbit stellt dem Kunden im Rahmen der laufenden Nutzungsgebühr Updates und Bugfixes zur Verfügung. Diese werden über den Click&Work-Mechanismus automatisch auf dem Client-PC des Kunden eingespielt.
Garbit ist berechtigt, die Software weiterzuentwickeln und den Funktionsumfang anzupassen, sofern die wesentlichen Vertragsfunktionen erhalten bleiben.
Ein Anspruch auf bestimmte Funktionserweiterungen oder die Einbindung zusätzlicher Carrier besteht nicht, sofern nicht schriftlich vereinbart.
§ 7 Systemvoraussetzungen und Mitwirkungspflichten
Die Nutzung von GSHIP setzt eine lizenzierte und betriebsbereite Installation von Sage 100 (ab Version 8.0) oder Sage Office Line (ab Version 7.0) voraus. Der Kunde ist für die Bereitstellung und Wartung seiner Systemumgebung selbst verantwortlich.
GSHIP wird auf dem Client-PC installiert, auf dem Sage 100 betrieben wird. Eine Installation auf einem separaten Server ohne Sage-Installation ist nicht vorgesehen.
Der Kunde ist verpflichtet, gültige Zugangsdaten für die jeweiligen Carrier-APIs (z.B. DHL EKP-Nummer, UPS-Kundennummer) bereitzustellen. Garbit übernimmt keine Haftung für Fehlfunktionen, die aus fehlerhaften oder ungültigen Carrier-Zugangsdaten resultieren.
§ 8 Gewährleistung und Haftung
Garbit gewährleistet, dass die Software bei vertragsgemäßer Nutzung und in der zum Zeitpunkt der Überlassung aktuellen Version die in der Produktbeschreibung genannten Funktionen erbringt. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Bereitstellung der Software.
Mängel sind von dem Kunden unverzüglich schriftlich und hinreichend genau beschrieben anzuzeigen. Garbit ist berechtigt, einen angezeigten Mangel nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder durch Lieferung einer mangelfreien Version zu beseitigen. Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist fehl, kann der Kunde die gesetzlichen Rechte geltend machen.
Eine Gewährleistung für die ununterbrochene Verfügbarkeit, Erreichbarkeit oder ordnungsgemäße Funktion der Carrier-APIs (DHL, DHL Express, UPS, DPD, FedEx u. a.) besteht nicht, da diese Dienste von unabhängigen Drittanbietern betrieben werden und deren Verfügbarkeit dem Einfluss von Garbit entzogen ist.
Garbit haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Garbit oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Garbit nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung von Garbit für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die Haftung von Garbit aus leichter Fahrlässigkeit ist darüber hinaus der Höhe nach auf den Betrag begrenzt, den der Kunde in den 12 Monaten vor dem Schadenseintritt als Lizenzgebühr an Garbit entrichtet hat.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 9 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung von Garbit, abrufbar unter ship.garbit.de/datenschutz.html.
GSHIP verarbeitet Versanddaten (Empfängeradressen, Sendungsgewichte etc.) ausschließlich auf dem Client-PC des Kunden und übergibt diese direkt an die Carrier-APIs. Garbit hat keinen Zugriff auf die Sendungsdaten des Kunden.
Soweit der Kunde personenbezogene Daten seiner Endkunden (z.B. Empfängeradressen) über GSHIP verarbeitet, ist er selbst für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen (insb. DSGVO) verantwortlich.
§ 10 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erlangten Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder erkennbar Geschäftsgeheimnisse darstellen, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, München.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Garbit behält sich das Recht vor, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von sechs (6) Wochen zu ändern. Die Ankündigung erfolgt per E-Mail an die vom Kunden hinterlegte Kontaktadresse. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht schriftlich innerhalb dieser Frist, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf die Bedeutung seines Schweigens wird Garbit in der Ankündigung gesondert hinweisen.